Hochwild-Hegegemeinschaft Sonthofen

Zweck der Hochwildhegegemeinschaft (HHG) ist es, in ihrem räumlichen Wirkungskreis eine
ausgewogene Hege aller darin vorkommenden Wildarten und eine einheitliche großräumige
Abschussplanung zu gewährleisten. Vor allem Rotwild bedarf einer großflächigen
Bewirtschaftung wegen doch sehr großen Streifgebieten dieser Wildart.

Ansprechpartner Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen
Werner Sill, email: [email protected]

Die Aufgaben der HHG sind insbesondere:

 Beratung und Unterstützung der Eigenjagdbesitzer, Jagdgenossenschaften und Revierinhabern in jagdlichen Belangen
 Mitwirken bei Wildbestandsermittlungen und darauf aufbauend
 Erstellung von einvernehmlichen Abschussplänen zwischen Revierinhabern und
Verpächtern
 Mitwirken bei der Überwachung der Erfüllung der Abschusspläne
 Abstimmung und Durchführung von Hegemaßnahme

Die Organe der HHG sind:
 der 1. Vorsitzende S.D. Fürst Fürst Erich von Waldburg zu Zeil und Trauchburg
 der Stellvertreter 2. Vorsitzende Werner Sill
 die Hegegemeinschaftsversammlung in Form der Revierinhaber
 Die HHG gliedert sich auf in 5 Hochwildhegeringe mit insgesamt 73 Revieren auf
84.063 ha. 
Einem Abschussplan unterliegende Schalenwildarten sind in allen Hegeringen Reh-, Rot- und
Gamswild. Steinwild kommt vor in den Hegeringen V und VI, wird allerdings nicht
bejagt.

Die Bejagungskonzeption der Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen
Dem Rotwild wird zu Lasten des Rehwildes und des Gamswildes im Wald ein besonderes
Bestandsrecht eingeräumt. Die rigorose Bejagung des Rehwildes geht dabei einher mit der
Vorgabe der Landesregierung, Rehwild in Hoch- und Berglagen nicht mehr zu füttern. Zur
Bestandssicherung des Gamswildes sind Maßnahmen zur Beruhigung des Gratgamsbereiches
zu erfolgen, um zu verhindern, dass der Gams, in den Wald gedrückt, zu Schaden gehen und
erlegt werden muss.
 Auf Sanierungsflächen wird männliches Rehwild und Gamswild ohne Schonzeiten
über das ganze Jahr bejagt; weibliches Rehwild und Gamswild wird - abseits
gesetzlicher Schon- und Schusszeiten - unter Berücksichtigung des Tierschutzes
bejagt.
 Die von gesetzlichen Schuss- und Schonzeiten abweichende Bejagung von
Problemflächen wird nicht als von der Weidgerechtigkeit abweichendes Verhalten
betrachtet.
 Zur Sicherstellung des uneingeschränkten Vertrauens zwischen Grundeigentümern,
Behörden und Jägern verpflichtet sich die Jägerschaft freiwillig zum körperlichen
Nachweis erlegten Schalenwildes.
 Die Bejagung auf den Hirsch der Altersklasse I wird am 16. Oktober eines jeden
Jagdjahres von fast allen Revieren freiwillig eingestellt.
 Rotwildzählungen werden gemeinsam mit den Grundeigentümern durchgeführt.
 Das jagdliche Bemühen um waldbauliche Erfolge wird ergänzt durch Maßnahmen des
Einzelschutzes durch die Jägerschaft.
 Die Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen lässt in ihr Tun anerkannte wildbiologische
Erkenntnisse einfließen; die Jagd orientiert sich - neben der traditionellen Brunftjagd
auf den starken alten Hirsch - vorwiegend an schadensmindernden Jagdmethoden.