Anerkannte Nachsuchengespanne für revierübergreifende Nachsuchen
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Schalenwild erlösen.
Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennungsvoraussetzungen sowie die konkreten Berechtigungen und Verpflichtungen eines anerkannten Nachsuchengespanns finden sich in § 20a der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Landkreis Oberallgäu
Arno Bletzinger
Bayerischer Gebirgsschweißhund
0178 1680973
Matthias Rietzler
Alpenländische Dachsbracke
0160 99898178
Markus Schwarz
Bayerischer Gebirgsschweißhund
0175 2238899
Jörg Tarne
Bayerischer Gebirgsschweißhund
0159 03781695 08378 93094
Albin Zeitler
Bayerischer Gebirgsschweißhund
08323 3914 0157 768403377 0157 51712970