Anerkannte Nachsuchengespanne für revierübergreifende Nachsuchen

 

Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können. Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Schalenwild erlösen.

Nachsuchengespanne bestehen aus einem Nachsuchenführer und einem von diesem geführten Nachsuchenhund.
Die Anerkennungsvoraussetzungen sowie die konkreten Berechtigungen und Verpflichtungen eines anerkannten Nachsuchengespanns finden sich in § 20a der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)

Landkreis Oberallgäu

 

Arno Bletzinger

Bayerischer Gebirgsschweißhund

0178 1680973

 

Matthias Rietzler

Alpenländische Dachsbracke

0160 99898178

 

Markus Schwarz

Bayerischer Gebirgsschweißhund

0175 2238899

 

Jörg Tarne

Bayerischer Gebirgsschweißhund

0159 03781695  08378 93094

 

Albin Zeitler

Bayerischer Gebirgsschweißhund

08323 3914  0157 768403377  0157 51712970